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Grundsätze der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Grundsätze der Fassung vom 01.02.1992 - [Auszüge]
§ 2
Die FSK hat die im Grundgesetz geschützten Werte, im besonderen
die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz (Art. 2,
Abs. 1 GG) soewie die in Art. 5 GG eingeräumte Freiheit zu beachten.
In diesem Rahmen darf kein Film oder Bildträger
a) das sittliche und religiöse Empfinden oder die Würde
des Menschen verletzen, entsittlichend oder verrohend wirken oder gegen
den grundgesetzlich gewährlei4steten Schutz von Ehe und Familie verstoßen,
im besonderen brutale und sexuelle Vorgänge 8in übersteigerter,
anreißerischer oder aufdringlich selbstzweckhafter Form schildern;
b) die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden
oder die Menschenrechte oder Grundrechte missachten, im besonderen durch
totalitäre oder rassenhetzerische Tendenzen;
c) das friedliche Zusammenleben der Völker stören und
dadurch die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten
gefährden, imperialistische oder militaristische Tendenzen fördern
oder das Kriegsgeschehen verherrlichen oder verharmlosen.
§ 3
Maßgeblich für die Beurteilung ist die Wirkung des gesamten
Films oder Bildträgers oder einzelner Teile. Bei einzelnen Teilen
ist auch die Gesamtwirkung zu berücksichtigen.
Die Voraussetzungen des § 2 sind erfüllt, wenn ein Film oder
Bildträger geeignet ist, die dort genannten Wirkungen hervorzurufen.
§ 4
Die Prüfung eines Films oder Bildträgers darf nicht unter
Gesichtspunkten des Geschmacks oder der persönlichen Anschauung erfolgen;
auch dürfen aus diesen Gründen keine Änderungen verlangt
werden.
§ 5
Im Rahmen der FSK-Grundsätze wirken im Hinblick auf die Prüfung
der Filme und Bildträger für Kinder und Jugendliche und die stillen
Feiertage sowie der Titel und Filmwerbeunterlagen mit der Filmwirtschaft/Videowirtschaft
(siehe § 1) zusammen:
- das Bundesministerium des Innern
- das für Jugendfragen zuständige Bundesministerium
- die Kultusministerien der Länder
- die obersten Landesbehörden
- die Evangelische und die Katholische Kirche sowie
- die Israelische Religionsgemeinschaft
- der Bundesjugendring