06000-20210517
FLECHSIG |
Broadcasting Law/Rundfunkrecht
Advisory
capacity in the approval of a radio and TV broadcasting company under media
law, cable and satellite distribution agreements and media concentration
procedures requires deep knowledge of public law, especially in the field of
broadcasting constitutional law.
Das Wissen um die rundfunkrechtlichen Rechtsgrundlagen ist die Grundlage jeglicher
Beratung im Bereich des Medienrechts des Rundfunks. Dem dient der Aufbau einer
diesbezüglichen Datenbank, in die insbesondere die Rundfunkstaatsverträge eingestellt
sind. Eine umfassende Sammlung der aktuellen Gesetzestexte zum europäischen,
nationalen und internationalen Rundfunkrecht steht als eBook zur Verfügung. Hierin sind insbesondere
sämtliche Rundfunkstaatsverträge des Bundes und der Länder eingestellt. Das eBook zum Äußerungsrecht des Rundfunks, Band II,
weist darüber hinaus lückenlos die Rechtsprechung u.a. des BVerfG, des BVerwG,
des BGH, des EuGH, des EGMR zu den Medienfreiheiten aus. Band
I und II bieten einen umfassenden Überblick zu Inhalt, Umfang und
Grenzen journalistischer Berichterstattung.
Zur Kommentierungen vgl. im Verlag C.H.Beck, München, der Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag,
4. Aufl. 2018, herausgegeben in der Erstauflage von Werner Hahn, Justitiar des
NDR, Hamburg, und Thomas Vesting, Universität
Augsburg, jetzt Reinhart Binder,
Datenschutzbeauftragter des ZDF/WDR/BR/SR und Deutschlandradio und Thomas Vesting, Universität Frankfurt am Main.
Ich habe hierzu die folgenden
Bestimmungen des RfStV seit der 1. bis 3./4. Auflage
kommentiert; ab dem 7.11.2020 Medienstaatsvertrag (MStV),
GVBl. Baden-Württemberg 2020, 457 – siehe hierzu auch die medienrechtlichen
Grundlagen aktualisiert.
§ 4 MStV
Informationspflichten, Verbraucherschutz (§ 9b RfStV
Verbraucherschutz)
§ 5 MStV Auskunftsrechte
(§ 9a RfStV Informationsrechte)
§ 6 MStV
Sorgfaltspflichten (§ 10 RfStV Berichterstattung,
Informationssendungen, Meinungsumfragen
§ 16 MStV
Auskunftspflicht und zuständige Behörden nach dem Europäischen Übereinkommen
über das grenzüberschreitende Fernsehen (§ 9 RfStV:
Informationspflicht, zuständige Behörden)
§ 68 MStV Sendezeit
für Dritte (§ 42 RfStV Sendezeit für Dritte)
(Die
bis zur 3./4. Auflage des RfStV kommentierten § 31
Sendezeit für unabhängige Dritte
§ 32
Programmbeirat und § 33 Richtlinien werden von anderen Kollegen weitergeführt.)
Kommentar zur SWR-Staatsvertrag
Einen guten Einblick in die verfassungsrechtliche Struktur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gibt der von mir herausgegebene Kommentar zur SWR-Staatsvertrag, der im Jahre 1997 im Nomos-Verlag erschienen ist. Das Vorwort und die Beschreibung der Entwicklung des Rundfunks im Südwesten Deutschlands sowie das Inhaltsverzeichnis lassen den Umfang des Kommentars erkennen.