[03000-190408]
Der Rechtsanwalt ist
der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen
Rechtsangelegenheiten. - The lawyer is the appointed
independent advisor and representative in all legal matters. (§ 3 (1) Federal Lawyers’ Act -
Bundesrechtsanwaltsordnung).
Verfehlt ist es
deshalb, die wettbewerbsrechtliche Titelführung eines Rechtsanwalts, der sich
als „Prof.Dr.Dr.h.c.“ hinsichtlich des „Prof.“ und
des „Dr.h.c.“ einer in der Türkei angesiedelten,
tertiären Bildungseinrichtung namens Yeditepe Üniversitesi ohne Zusatzangaben und ohne Herkunftangabe seiner Titelgirlande anpreist,
wettbewerbsrechtlich neutral anzusehen. Ein klarer Verstoß gegen § 37 LHG
Baden-Württemberg.
Siehe zu den von
mir als Kläger in eigener Sache, anwaltlich durch Kollegen vertreten, geführten
Verfahren OLG Stuttgart GRUR-Prax 2014, 454 sowie OLG
Stuttgart Urteil 12 U 193/13 vom 18.3.2014 in juris
sowie den Zurückweisungsbeschluss des
Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg vom 21. März 2016, auch
veröffentlicht in GRUR 2016, 1198. Ferner unter Hinweise
und Informationen (links) die dort einsehbare Dokumentation über diesen
Rechtsstreit.
Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte - Preferred Areas of Practice
Die
Bundesrechtsanwaltskammer erkennt zum Wettbewerb der Anwälte: „Je intensiver
der Wettbewerb von innen und außen, desto wichtiger ist eine präzise
strategische Ausrichtung.“ Wenn man
sich mit einer klaren Strategie und einem eindeutigen Profil im Markt von der
Konkurrenz abhebt, darf allerdings die Bodenhaftung nicht verloren gehen. Durch
Spezialisierung kann man als anwaltlicher Berater an Glaubwürdigkeit gewinnen
und für Mandanten attraktiv sein.* Aber nur der raumgreifende, umfassende Blick
gewährleistet eine zutreffende Beratung, die auch darin liegen kann, einen
Spezialisten zu empfehlen. Anspruchsvolle Mandanten suchen nicht einfach einen
Rechtsanwalt. Sie suchen bei verständiger Würdigung immer den erfahrenen,
kenntnisreichen Berater. Ich berate in allen rechtlichen Fragen, insbesondere des
Zivilrechts unter besonderem Einschluss des Erbrechts und des Öffentlichen
Rechts. Daneben gehört mein besonderes Interesse auch solchen Fragen des
Unionsrechts eingeschlossen des europäischen Verwaltungsrechts und des
Völkerrechts mit den nachstehenden Schwerpunkten.
Mit Urkunde vom 18. August 2006 hatte mich die
Rechtsanwaltskammer Stuttgart gemäß § 19 FAO in Verbindung mit §§ 66-68 BRAO
ab dem 1. November 2006 zum Mitglied im Prüfungsausschuss "Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht" bestellt. Dieses Amt übte ich bis
zu meinem Rücktritt am 20.7.2018 aus.
Ich bin befugt, die
Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" zu
führen.
Meine Fortbildungsstunden betrugen in den Jahren 2015 bis
heute jährlich mehr als 100 Stunden (2017: 939,5 Stunden)
Mein Motto, frei nach Shakespeare‘s Hamlet:
The Media is the thing,
Wherein I’Il catch the Conscience of the King.
(In den Medien soll die Falle seyn, worin ich das
Gewissen der Oberen fangen will).
- Interessenschwerpunkte Zivilrecht mit Erbrecht
- Immaterialgüter- und Medienrecht - Intellectual Property Law insbesondere - in particular
- Urheber- und Urhebervertrags- und
Urheberwahrnehmungsrecht Film und Medienrecht
- Copyright, Licensing Contracts and Collecting Societies Right Media
and Entertainment Law
- Verlagsrecht - Right of Publishing
- Rundfunk- und Rundfunkverfassungsrecht - Broadcasting, Cable and Satellite Law
- Telekommunikationsrecht - Right of Telecommunication
- Presserecht - Law of the Press including Right of Reply
- Persönlichkeitsrecht - Moral Law and Right of Integrity
- Prozessführung in Gegendarstellung - Klage auf
Unterlassung und Widerruf - Richtigstellung sowie Schadenersatz
- Litigation of the Right of Reply, Action for Injunction, Revocation
or Correction, and Damage
- Wettbewerbs- und Kartellrecht - Unfair Competition and Antitrust Law
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