FLECHSIG


[1306-050528]
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen

Professor Dr. Gottfried Schiemann,
PD Dr. Renate Schaub LL.M.
Professor Dr. Norbert P. Flechsig

Seminar SS 2005

Urheberrecht und Äußerungsrecht
- Welche Grenzen setzt das Urheberrecht dem Äußerungsrecht
und umgekehrt ? -

Vorbesprechung: 9. Februar 2005, 16 Uhr, Lehrstuhl Prof.Dr. Schiemann, Wilhelmstraße 7, Zimmer 225, Tübingen

Termin:    Ganztags am Samstag, dem 16. Juli 2005, Lehrstuhl Prof. Dr. Schiemann, Wilhelmstraße 7.
Beginn:    9:00 bis ca. 16 Uhr
Eignung:     5. Semester ff. - Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.

Referate:
I.     Die Grenzen des Äußerungsrechts durch das Urheberrecht
  1. Begriff und Inhalt des objektiven Urheberrechts einerseits und Grundzüge des Äußerungsrechts andererseits.
  2. Der Inhalt der Medienfreiheiten nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 UrhG.
  3. Freie Benutzung von Fernsehsendungen - Die Grenzen des § 24 UrhG bei der Übernahme von Rundfunksendungen durch konkurrierende Rundfunkunternehmen - Der Fall TV Total und die satirische Auseinandersetzung mit Fernsehshows - "Ḱs MATTSCHEIBE"; BGH Urteil vom 13. 4. 2000 - I ZR 282/97. 
  4. Die Schrankenbestimmung des Zitatrechts § 51 UrhG im Fokus des Äußerungsrechts.
  5. Schutzansprüche gegen Äußerungen bei Verletzung des Urheberrechts.
  6. Äußerungsrecht versus Datenbankschutz - Die EG-Datenbankrichtlinie [Richtlinie 96/9/EG] und die Rechtsprechung des EuGH zur Reichweite des Schutzes gegen Informationsentnahmen [EuGH - The British Horseracing Board Ltd. u.a. v. William Hill Organization Ltd. - Decsision of 9.11.2004 -  C-203/02 u.a.].
II.     Die Grenzen des Urheberrechts durch das Äußerungsrecht
  1. Die Grenze des Urheberrechts im Lichte der informationellen Freiheitsrechte des Urheberrechts - Schrankenbestimmungen und ihre Rechtsgüter.
  2. Die Kunstfreiheit im Spiegel des Bundesverfassungsgerichts - dargestellt an der Entscheidung "GERMANIA 3 Gespenster am toten Mann", BVerfG Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 BvR 825/98 - Heiner Müller.
  3. Die Rechtsprechung des BGH zum Äußerungsrecht mit urheberrechtlichem Bezug - dargestellt am Beispiel der Veröffentlichung von Anzeigen mit urheberrechtsverletzendem Inhalt "MÖBELKLASSIKER", BGH Urteil vom 15. Oktober 1998 - I ZR 120/96.

Hinweis: Weitere Themen können gerne bei Bedarf gestellt werden.

* * *

Bedingungen der Ausarbeitung

Die Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen (ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in jeweils einfacher Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an Prof. Dr. Schiemann, Frau Frau PD Dr. Schaub und Herrn Prof. Dr. Flechsig (jeweils an die unten stehenden Adressen) ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität gespeichert wird.

In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,  mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.

Der Vortrag soll mittels Powerpoint und Videobeamer technisch unterstützt vorgetragen werden.
   
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: Attorney@t-online.de; www.attorney-flechsig.de

Professor Dr. Gottfried Schiemann, Lehrstuhl Universität Tübingen - Juristische Fakultät, Wilhelmstraße 7, 72074 Tübingen, Telefon 07071-29-78114.

Privatdozentin Dr. Renate Schaub, Lehrstuhl Prof. Dr. Schiemann, Universität Tübingen - Juristische Fakultät, Wilhelmstraße 7, 72074 Tübingen, Telefon 07071-29-77556, E-Mail: renate schaub@jura.uni-tuebingen.de.

back