Termin: Ganztags am Samstag, dem 16. Juli 2005,
Lehrstuhl Prof. Dr. Schiemann, Wilhelmstraße 7.
Beginn: 9:00 bis ca. 16 Uhr
Eignung: 5. Semester ff. -
Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / §
9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.
Referate:
I. Die Grenzen des
Äußerungsrechts durch das Urheberrecht
Begriff und Inhalt des objektiven Urheberrechts einerseits und
Grundzüge des Äußerungsrechts andererseits.
Der Inhalt der Medienfreiheiten nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 UrhG.
Freie Benutzung von Fernsehsendungen - Die Grenzen des §
24 UrhG bei der Übernahme von Rundfunksendungen durch
konkurrierende Rundfunkunternehmen - Der Fall TV Total und die
satirische Auseinandersetzung mit Fernsehshows - "Ḱs MATTSCHEIBE"; BGH
Urteil vom 13. 4. 2000 - I ZR 282/97.
Die Schrankenbestimmung des Zitatrechts § 51 UrhG im Fokus
des Äußerungsrechts.
Schutzansprüche gegen Äußerungen bei Verletzung
des Urheberrechts.
Äußerungsrecht versus Datenbankschutz - Die
EG-Datenbankrichtlinie
[Richtlinie 96/9/EG] und die Rechtsprechung des EuGH zur Reichweite des
Schutzes
gegen Informationsentnahmen [EuGH - The British Horseracing Board Ltd.
u.a.
v. William Hill Organization Ltd. - Decsision of 9.11.2004 -
C-203/02
u.a.].
II. Die Grenzen des
Urheberrechts durch das Äußerungsrecht
Die Grenze des Urheberrechts im Lichte der informationellen
Freiheitsrechte des Urheberrechts - Schrankenbestimmungen und ihre
Rechtsgüter.
Die Kunstfreiheit im Spiegel des Bundesverfassungsgerichts -
dargestellt an der Entscheidung "GERMANIA 3 Gespenster am toten Mann",
BVerfG Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 BvR 825/98 - Heiner Müller.
Die Rechtsprechung des BGH zum Äußerungsrecht mit
urheberrechtlichem Bezug - dargestellt am Beispiel der
Veröffentlichung von Anzeigen mit
urheberrechtsverletzendem Inhalt "MÖBELKLASSIKER", BGH Urteil vom
15.
Oktober 1998 - I ZR 120/96.
Hinweis: Weitere Themen können gerne bei Bedarf gestellt werden.
* * *
Bedingungen der Ausarbeitung
Die Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen
(ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5,
üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die
Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben
Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in jeweils einfacher Ausfertigung 14
Tage vor Veranstaltungsbeginn an Prof. Dr. Schiemann, Frau Frau PD Dr.
Schaub und Herrn Prof. Dr. Flechsig (jeweils an die unten stehenden
Adressen) ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse
Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität
gespeichert wird.
In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines
Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte.
Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als
Kurzübersicht
(Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am
ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem
Teilnehmerkreis
entspricht, mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden
Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.
Der Vortrag soll mittels Powerpoint und Videobeamer technisch
unterstützt vorgetragen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630
Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: Attorney@t-online.de;
www.attorney-flechsig.de
Professor Dr. Gottfried Schiemann, Lehrstuhl Universität
Tübingen - Juristische Fakultät, Wilhelmstraße 7, 72074
Tübingen, Telefon 07071-29-78114.
Privatdozentin Dr. Renate Schaub, Lehrstuhl Prof. Dr.
Schiemann,
Universität Tübingen - Juristische Fakultät,
Wilhelmstraße
7, 72074 Tübingen, Telefon 07071-29-77556, E-Mail: renate
schaub@jura.uni-tuebingen.de.